Was kann man bereits zu Lebzeiten regeln?

  • Bestattungsart bestimmen und schriftliche Willenserklärung dokumentieren
  • Gewünschte Grabart auswählen
  • Beratungsgespräch mit der Friedhofsverwaltung führen
  • Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen abschließen
  • Vertrag für die Grabpflege abschließen
  • Bei einem Notar ein Testament hinterlegen und die Finanzierung der Beisetzung regeln

Welche Schritte sind erforderlich, wenn ein Sterbefall eingetreten ist?

Die nachfolgenden Veranlassungen übernehmen wir gerne für Sie:

  • Todesbescheinigung durch einen Arzt ausstellen lassen
  • Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt beantragen
  • Hierfür sind folgende Dokumente bereitzuhalten:
    bei Ledigen: Geburtsurkunde, Personalausweis
    bei Verheirateten: Heiratsurkunde (Familienstammbuch) Personalausweis
    bei Verwitweten: Heiratsurkunde (Familienstammbuch) Personalausweis, Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehegatten
    bei Geschiedenen: Heiratsurkunde (Familienstammbuch) Personalausweis, Scheidungsurteil
  • Versorgen und Einbetten des Leichnams und Überführung zum Friedhof oder Krematorium
  • Bei vorhandenem Grab, den Grabstein und die Einfassung entfernen lassen
  • Traueranzeige gestalten und/oder Benachrichtigungskarten drucken lassen
  • Krankenkasse und Lebensversicherung informieren und ggf. Auszahlung der Versicherungssumme, bzw. der Bestattungszuschüsse beantragen
  • Gestaltung der Trauerfeierlichkeiten mit dem Geistlichen, oder dem freireligiösen Sprecher festlegen
  • Blumenschmuck für Trauerfeierlichkeiten aussuchen

 

Was ist nach der Beisetzung noch zu regeln?

 
  • Danksagungen schreiben, bzw. Danksagungskarten drucken lassen
  • Grabstein in Auftrag geben, bzw. Grabanlage wieder aufbauen lassen
  • Grabherrichtung (Bepflanzung) veranlassen, Grabpflege regeln
 
 
 
 


Ihr Bestatter in Rodgau und Maintal

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