Erreichbar zu jeder Tages- und Nachtzeit

Sterbefall Zuhause, im Krankenhaus oder Altenheim

In beiden Fällen setzen Sie sich bitte gleich mit uns in Verbindung, damit wir Ihnen als Helfer in allen Fragen zur Seite stehen können und alles Notwendige für Sie organisieren und regeln.
Was Sie ansonsten noch beachten sollten, haben wir Ihnen nachstehend aufgeführt.

 

Sie können uns zu jeder Tages- und Nachtzeit anrufen, auch an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen.

Was muss ich tun, wenn ein Todesfall eingetreten ist?

Bei einem Sterbefall in der Wohnung rufen Sie Ihren Hausarzt, oder unter der Notrufnummer 112 einen Notarzt an. Dieser wird den oder die Verstorbene/n untersuchen und den sogenannten Leichenschauschein ausstellen.
Gleichzeitig sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen.
Wir werden Ihnen von nun an als Helfer in allen Fragen zur Seite stehen, organisieren und regeln alles Notwendige. Sie können uns zu jeder Tages- und Nachtzeit anrufen, auch an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen.

Folgende Unterlagen sollten Sie der Vorsorge halber immer geordnet haben, spätestens aber beim Eintritt eines Sterbefalles bereithalten:

  • Geburtsurkunde (bei ledig Verstorbenen)
  • Familienstammbuch (bei Verheirateten)
  • ggf. Scheidungsurteil
  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Rentenbescheide
  • ggf. vorhandene Graburkunde eines Wahlgrabes
  • Leichenschauschein vom Not-, bzw. Hausarzt

Beim Todesfall im Krankenhaus, bzw. Altenheim wird sich die Verwaltung um die Ausstellung des Leichenschauscheines kümmern.
Gleichzeitig sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen.
Wir werden Ihnen von nun an als Helfer in allen Fragen zur Seite stehen, organisieren und regeln alles Notwendige. Sie können uns zu jeder Tages- und Nachtzeit anrufen, auch an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen.

Folgende Unterlagen sollten Sie der Vorsorge halber immer geordnet haben, spätestens aber beim Eintritt eines Sterbefalles bereithalten:

 

  • Geburtsurkunde (bei ledig Verstorbenen)
  • Familienstammbuch (bei Verheirateten)
  • ggf. Scheidungsurteil
  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Rentenbescheide
  • ggf. vorhandene Graburkunde eines Wahlgrabes
  • Leichenschauschein vom Not-, bzw. Hausarzt

Ihr Bestatter in Rodgau und Maintal

Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben oder Hilfe brauchen, wir sind rund um die Uhr erreichbar unter

 

Mobil: 0171-9911044